Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der codelephant UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Entwicklung von Softwareprodukten, deren grafische Gestaltung, technische Beratung sowie verwandte IT-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihm abweichende Bedingungen des Auftraggebers bekannt sind.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder der Projektvereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der Softwareentwicklung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen (Werkvertrag), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bei Werkverträgen ist der vereinbarte Erfolg maßgeblich.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwände werden gesondert vergütet.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Projekten mit Meilensteinen ist die Vergütung entsprechend der vereinbarten Zahlungspläne fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längerfristigen Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.
Der Auftragnehmer kann die Leistungserbringung aussetzen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht leistet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Rückmeldungen auf Anfragen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb von fünf Werktagen, sofern nicht kürzere Fristen vereinbart wurden.
Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dem Auftragnehmer entstandener Mehraufwand wird nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
§ 6 Abnahme
Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistungen innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe konkreter Mängel ablehnt.
Bei Dienstleistungsverträgen ohne definiertes Abnahmeobjekt gelten vereinbarte Review-Termine als Abnahme der jeweiligen Sprint-Ergebnisse, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen Mängel rügt.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafte Bedienung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch 50.000 Euro, begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Designs, Dokumentation) unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Der Quellcode wird nach Projektabschluss übergeben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemein gehaltene Referenzen auf das Projekt zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 11 Kündigung
Bei Dauerschutz- und Wartungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Projektverträgen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den bis zum Kündigungszeitpunkt erarbeiteten Stand zur Verfügung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.