Ab Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) für eine wachsende Zahl digitaler Produkte und Dienstleistungen. Für viele Unternehmen ist das neu — und wir hören oft die Frage: Betrifft uns das überhaupt? Die kurze Antwort: Wenn Sie Software verkaufen oder digitale Dienste anbieten, sehr wahrscheinlich ja.
Was der EAA konkret bedeutet
Der EAA verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, Barrierefreiheit sicherzustellen. Für Software und Webanwendungen orientiert sich die Umsetzung an EN 301 549, die wiederum auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Das bedeutet: Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, Screenreader-Kompatibilität, verständliche Fehlermeldungen und skalierbare Texte.
Übergangsfristen gelten für bestehende Produkte, aber Neuentwicklungen sollten von Anfang an barrierefrei sein. Nachträgliche Anpassungen sind deutlich teurer als integrative Umsetzung — ein Muster, das wir aus DSGVO-Projekten kennen.
Mehr als Compliance
Barrierefreiheit wird oft als reine Pflichterfüllung betrachtet. Dabei verbessert sie die Usability für alle Nutzer — nicht nur für Menschen mit Behinderung. Gute Kontraste helfen bei Sonnenlicht auf dem Bildschirm. Klare Strukturen erleichtern die Orientierung. Tastaturbedienung ist für Power-User oft schneller als die Maus.
In B2B-Software sehen wir zunehmend, dass öffentliche Auftraggeber und große Konzerne Barrierefreiheit in Ausschreibungen verlangen. Wer sein Produkt jetzt zugänglich macht, gewinnt Zugang zu Märkten, die anderen verschlossen bleiben.
Praktische Umsetzung
Barrierefreiheit beginnt im Design: Farbkontraste prüfen, Fokus-Zustände definieren, semantische HTML-Struktur planen. In der Entwicklung: ARIA-Attribute sparsam einsetzen, Formulare korrekt labeln, Bilder mit Alt-Texten versehen. Im Test: Automatisierte Tools (axe, Lighthouse) plus manuelle Prüfung mit Screenreader.
Wir integrieren Accessibility-Checks in unsere Entwicklungsprozesse — nicht als abschließendes Audit, sondern als laufende Praxis. Jeder Sprint enthält mindestens eine Accessibility-Prüfung. So vermeiden wir teure Nachbesserungen kurz vor dem Launch.
Empfehlung für Produktverantwortliche
Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter den EAA fällt. Führen Sie ein Accessibility-Audit durch — intern oder mit externer Hilfe. Priorisieren Sie die kritischsten Barrieren und planen Sie schrittweise Verbesserungen ein. Und: Machen Sie Barrierefreiheit zum Standard in Ihrem Entwicklungsprozess, nicht zum Sonderprojekt.
Barrierefreiheit ist keine Einschränkung für Designer und Entwickler — sie ist ein Qualitätsmerkmal, das Produkte besser, zugänglicher und wettbewerbsfähiger macht.